Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Ortsbürgermeisters über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte gem. § 119 LBG

Gemäß der Regelung in § 119 Abs.3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Die Ausführungen sind in der Sitzungsniederschrift aufzunehmen und auf der Internetseite der kommunalen Gebietskörperschaft zu veröffentlichen.

Die Nebentätigkeiten und Ehrenämter, die Herr Ortsbürgermeister Alfred Wirtz im vergangenen Kalenderjahr 2023 ausgeübt hat, sind in der unten stehenden Tabelle aufgelistet.

Bezeichnung der ausgebübten Nebentätigkeit Höhe der erzielten Vergütung im Jahr 2023 Zeitaufwand
Verbandsvorsteher Zweckverband Internationales Sport-, Kultur- und Freizeitzentrum Ralingen-Rosport 6.136,00 € Aufwandentschädigung und Sitzungsgeld 15 Std. mtl.
Mitglied im Kreistag Trier-Saarburg (einschl. Ausschüsse) 3.400,00 € Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld 10 Std. mtl.
Mitglied im Verbandsgemeinderat Trier-Land (einschl. Ausschüsse) 1.987,15 € Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld 15 Std. mtl.