Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro). Beratung Aufbauhilfe Hausrat: 06131 6172 – 1900 Für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen, RechtsBeratung Aufbauhilfe: 06131 6172 – 1444 Beratung Aufbauhilfe: 06131 6172 – 1500
Folgender Link dient zur Antragstellung sowohl für Hausrat als auch Gebäude.
Kontaktformular: https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html